Ostfriesisches Paar muss 18.000 Euro Sozialleistungen wegen undeklarierter Einnahmen zurückzahlen

Admin User
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Drei Personen arbeiten in einer Küche, wobei ein Kühlschrank auf der rechten Seite des Bildes zu sehen ist.

Ostfriesisches Paar muss 18.000 Euro Sozialleistungen wegen undeklarierter Einnahmen zurückzahlen

Ein Ehepaar aus Ostfriesland muss 18.000 Euro an Grundsicherungsleistungen zurückzahlen, nachdem ein Gericht feststellte, dass sie nicht deklarierte Einnahmen in Euro hatten. Das Urteil erging vom Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen am 16. Juli 2025, nachdem der Verdacht auf Schwarzgeld und falsche Einkommensangaben aufgekommen war.

Im Mittelpunkt des Falls standen Leistungen nach dem SGB II, die das Paar zwischen 2007 und 2013 bezogen hatte. Die Behörden wurden misstrauisch, nachdem das Hauptzollamt Oldenburg mögliche nicht gemeldete Einkünfte angezeigt hatte. Die Frau war offiziell als Teilzeitkraft in der Küche mit einem Monatsverdienst von nur 100 Euro registriert, doch Zeugen bestätigten, dass sie deutlich häufiger gearbeitet hatte, als angegeben.

Mit der Entscheidung des LSG müssen die beiden nun die vollen 18.000 Euro an Sozialleistungen zurückerstatten. Das Urteil unterstreicht die Konsequenzen, die drohen, wenn bei der Beantragung staatlicher Unterstützung falsche oder unvollständige Angaben zu den finanziellen Verhältnissen gemacht werden. Der Fall dient als Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten über nicht deklarierte Einkünfte in Sozialleistungsangelegenheiten.