Philippi verteidigt Gesundheitsreform und Einschnitte

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Ein Blatt Papier mit einer Schrift darauf.

Philippi verteidigt Gesundheitsreform und Einschnitte

Philippi verteidigt Pflege-Reformgesetz und Einsparungen

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi hat das neue Gesetz zur Stärkung der Pflegekräfte und Bürokratieabbau (BEEP) verteidigt.

HANNOVER, 19. Dezember 2025 – Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi hat ein neues Gesetz verteidigt, das Pflegekräfte entlasten und bürokratische Hürden abbauen soll. Das Pflegeentlastungs- und Bürokratieabbaugesetz (BEEP) gilt als Meilenstein für Beschäftigte im Gesundheitswesen und die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Doch eine der zentralen Maßnahmen – die vorübergehende Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel für Krankenhäuser – sorgte zunächst für Kritik, bevor ein Kompromiss gefunden wurde.

Ziel des Gesetzes ist es, den Druck auf Pflegefachkräfte zu verringern und gleichzeitig die Haushalte der gesetzlichen Krankenkassen zu stabilisieren. Nach Schätzungen von Behörden sollen dadurch 1,8 Milliarden Euro eingespart werden, was Beitragssatzerhöhungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhindern soll. Philippi betonte, die Politik habe mit diesem Gesetz ihre Verpflichtungen gegenüber den Beschäftigten im Gesundheitssektor erfüllt.

Besonders umstritten war die geplante Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel, die eigentlich sicherstellen soll, dass Krankenhäuser bei Preisverhandlungen gleich behandelt werden. Nach intensiven Verhandlungen einigte man sich darauf, die Aussetzung bis 2026 zu begrenzen.

Ein Vermittlungsausschuss unter Leitung von Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahr brachte im Dezember 2025 die Einigung auf den Weg. Die Intervention des Gremiums löste die Blockade beim Krankenhauszukunftsfinanzierungsgesetz und ebnete den Weg für das umfassendere BEEP-Gesetz.

Das Pflegeentlastungs- und Bürokratieabbaugesetz tritt nun mit seinen finanziellen Sicherungsmaßnahmen und Unterstützungsprogrammen für Pflegekräfte in Kraft. Die vorübergehende Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel bleibt bis 2026 bestehen – wie im Kompromiss vereinbart. Die Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro sollen dazu beitragen, die Beitragssätze für Versicherte und Unternehmen stabil zu halten.