Schweinezüchter muss 6.000 Euro Strafe wegen verbotener Ferkelkastration zahlen

Schweinezüchter muss 6.000 Euro Strafe wegen verbotener Ferkelkastration zahlen
Ein Schweinezüchter im Landkreis Osnabrück ist wegen Verstößen gegen deutsches Recht zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, nachdem er Ferkel ohne Betäubung kastriert hatte. Der Fall erinnert an das seit 2021 geltende Verbot dieser Praxis in Deutschland. Seit 2021 schreibt das deutsche Tierschutzgesetz vor, dass Ferkel bei der Kastration betäubt werden müssen. Die Regelung zielt darauf ab, das Leid der Tiere zu verringern. Im vorliegenden Fall hatte der Landwirt die Ferkel ohne die vorgeschriebene Inhalationsnarkose mit Isofluran kastriert. Bauern müssen sich nun zwischen der chirurgischen Kastration unter Betäubung, der Immunokastration oder der Ebermast ohne Kastration entscheiden. Der Einsatz von Isofluran-Narkose erfordert eine spezielle Schulung, zugelassene Geräte sowie eine lückenlose Dokumentation. Bereits 2021 war ein Landwirt im Landkreis Osnabrück zu einer ähnlichen Strafe von etwa 6.000 Euro verurteilt worden, weil er Ferkel ohne Betäubung kastriert hatte. Die aktuelle Geldstrafe unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Vorschriften, die darauf abzielen, Tierleid zu minimieren. Landwirte werden aufgefordert, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten und alternative Kastrationsmethoden in Betracht zu ziehen.

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