Skisturz in Österreich: Warum dieser Unfall kein Arbeitsunfall ist

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Kinder beim Skifahren im Vordergrund eines Spielplatzes mit drei Kindern und zwei Stühlen in der Mitte und Gebäuden, Bäumen, Bänken, Pfählen und einem Basketballfeld im Hintergrund.

Urteil aus Niedersachsen: Skifahrt ist kein Geschäftsreise - Kein Arbeitsunfall - Skisturz in Österreich: Warum dieser Unfall kein Arbeitsunfall ist

Ein Skiunfall eines Geschäftsführers in Österreich wurde als privater Vorfall und nicht als Arbeitsunfall eingestuft. Diese Entscheidung traf das Sozialgericht Hannover, nachdem die zuständige Unfallversicherung den Antrag auf Entschädigung abgelehnt hatte. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Reise in einem beruflichen Zusammenhang stand.

Der Vorfall ereignete sich 2023 während eines viertägigen Skiausflugs in Österreich. Der Geschäftsführer schloss sich einer Gruppe an, die von einem anderen Unternehmen organisiert worden war – aus seiner eigenen Firma war nur ein Mitarbeiter eingeladen. Beim Skifahren brach er sich bei einem Sturz auf der Piste das Bein.

Mit dem Urteil erhält der Geschäftsführer keine Entschädigung für den Unfall. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht, dass Freizeitaktivitäten – selbst im Rahmen firmenbezogener Reisen – nicht automatisch als dienstliche Tätigkeiten gelten. Der Fall schafft nun einen Präzedenzfall für ähnliche Klagen in Zukunft.