Volkswagen streicht Inflationsausgleichsprämie und Lohnerhöhungen nach Gerichtsurteil

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Volkswagen streicht Inflationsausgleichsprämie und Lohnerhöhungen nach Gerichtsurteil

Volkswagen AG ändert Pläne und streicht zuvor zugesagte Leistungen – Gericht gibt Konzern Recht

Die Volkswagen AG hat eine Kehrtwende bei ihren Plänen bekannt gegeben und zuvor in Aussicht gestellte Leistungen gestrichen. Begründet wird dies mit den laufenden Programmen zur Ergebnisverbesserung. Der Schritt folgt einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen, das Klagen nicht gewerkschaftlich organisierter Mitarbeiter auf Inflationsausgleich und Lohnerhöhungen abgewiesen hat.

Die von Führungskräften eingereichten Klagen betrafen zwei zentrale Forderungen: Zum einen ging es um die Auszahlung einer zweiten Rate des 1.000-Euro-Inflationsausgleichsbonus. Zum anderen beanspruchten die Kläger die Weitergabe einer 3,3-prozentigen Lohnerhöhung, die ab Mai 2024 greifen sollte. Mit dem jüngsten Urteil hat das Gericht diese Streitfälle nun zugunsten von Volkswagen entschieden.

Die Programme zur Ergebnisverbesserung, mit denen der Konzern seine finanzielle Lage stärken will, werden in der Regel von den für Finanzen und Produktion zuständigen Vorstandsmitgliedern gesteuert. Aktuell sind dies Frank Witter (Produktion) und Arno Antlitz (Finanzen). Sie arbeiten eng mit speziellen Projektteams und Abteilungen innerhalb der Volkswagen Group zusammen, um die Maßnahmen umzusetzen.

Die Entscheidung von Volkswagen AG, die zugesagten Leistungen nach der gerichtlichen Abweisung der Klagen zurückzunehmen, unterstreicht das Bestreben des Unternehmens, seine Gewinnmargen zu erhöhen. Die betroffenen Mitarbeiter – vor allem aus dem Führungskreis – erhalten nun weder den Inflationsausgleichsbonus noch die geplante Lohnerhöhung.