Waldrodung für Hühnermast spaltet Försterfamilie und Umweltschützer vor Gericht

Admin User
2 Min.
Eine von Bäumen dicht bewachsene Landschaft.

Waldrodung für Hühnermast spaltet Försterfamilie und Umweltschützer vor Gericht

Eine Försterin in Deutschland will einen Teil ihres Waldes umwandeln, um die Geflügelzucht ihres Sohnes zu erweitern – und löst damit einen Umweltstreit aus. Die Forstbehörde hat die Rodung genehmigt, doch eine Umweltschutzorganisation hat Widerspruch eingelegt. Sie argumentiert, dass das Vorhaben die Ammoniak-Grenzwerte überschreiten und geschützte Vogelarten gefährden werde.

Der Sohn der Försterin betreibt derzeit zwei Mastställe mit Platz für 80.000 Tiere. Geplant sind zwei weitere Hallen, die Kapazitäten für zusätzliche 100.000 Tiere schaffen sollen. Für die Erweiterung müssen 1,73 Hektar Wald gerodet werden, vor allem Stiel-Eichen und Kiefern. Die Forstbehörde erteilte die Genehmigung unter der Auflage, Ersatzaufforstungen vorzunehmen.

Eine Umweltverträglichkeitsstudie ergab, dass die bestehende und geplante Tierhaltung die Ammoniak-Grenzwerte in nahegelegenen Waldgebieten überschreiten würde. Im Untersuchungsgebiet wurden neun geschützte Vogelarten nachgewiesen, darunter der streng geschützte Buntspecht. Eine Umweltschutzorganisation, die nach § 2 Abs. 1 UmwRG klagebefugt ist, hat nun Klage eingereicht. Sie wirft dem Vorhaben vor, Emissionsgrenzwerte zu verletzen und seltene Vogelarten zu beeinträchtigen.

Dem Sohn der Försterin wurde zwar die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung der Tierhaltungsanlage erteilt – inklusive Neubau von zwei Hühnermastställen und vier Futtertürmen. Doch durch die Klage der Umweltschutzorganisation ruht das Projekt nun, bis ein Gericht über die möglichen Umweltauswirkungen entscheidet.