AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen - AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
- Dezember 2025, 16:13 Uhr
Die sächsische AfD droht der Landesregierung mit rechtlichen Schritten. Anlass ist ein Urteil vom Januar 2025, das die Einstufung des Landesverbands als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz bestätigte. Die Parteiführung wirft den Behörden vor, die Entscheidung sei ungerecht und intransparente Verfahren zugrunde gelegen.
Der Streit begann vor zwei Jahren, als der sächsische Verfassungsschutz den Landesverband der AfD als rechtsextrem einstuft. Die Partei weist die Klassifizierung seit jeher zurück und bezeichnet sie als politisch motiviert. Jörg Urban, Landesvorsitzender der AfD in Sachsen, nannte das Urteil „rechtlich nicht haltbar“ und warf den Behörden vor, Aussagen der Partei verdreht zu haben.
Die AfD argumentiert, dass Formulierungen wie „internationale Finanzelite“ – die in politischen Debatten verwendet werden – zu Unrecht als antisemitisch gewertet wurden. Ihr Anwalt, Joachim M. Keiler, betonte, dass mehrdeutige Aussagen im Sinne der Meinungsfreiheit auszulegen seien – ein Prinzip, das die Behörde seiner Meinung nach missachte. Zudem kritisierte die Partei den Verfassungsschutz dafür, die vollständige Bewertung unter Verschluss zu halten. Dies gleiche einer Anklage wegen Diebstahls, ohne zu nennen, was gestohlen worden sei. Das Innenministerium verteidigte sein Vorgehen und verwies darauf, dass der AfD im Rahmen des Gerichtsverfahrens Zugang zu den relevanten Unterlagen gewährt worden sei. Dennoch scheiterte die sächsische AfD sowohl vor dem Verwaltungsgericht Dresden als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen mit ihren Klagen. Nun kündigt die Partei an, weiter juristisch vorzugehen, sollte die Einstufung nicht aufgehoben und der vollständige Bericht nicht veröffentlicht werden.
Nach mehreren gerichtlichen Niederlagen bleibt der sächsische AfD-Landesverband als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Die Partei fordert weiterhin Transparenz und eine Rücknahme der Entscheidung. Ohne weitere Klagen bleibt das Urteil bestehen – und damit auch die umstrittene Klassifizierung.

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