Anklage wegen Hetze - Bloggerin freigesprochen

Anklage wegen Hetze - Bloggerin freigesprochen
Anklage der Volksverhetzung – Bloggerin freigesprochen
Kurzmeldung: Das Oberlandesgericht hat nun ein Urteil des Landgerichts bestätigt, das eine Verurteilung der Frau durch das Amtsgericht Goslar aufgehoben hatte.
Artikel: Eine deutsche Bloggerin, der vorgeworfen wurde, Hass gegen Sinti und Roma geschürt zu haben, ist in zweiter Instanz freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigte am 19. Dezember 2025 eine Entscheidung der Vorinstanz und stellte fest, dass ihre umstrittene Äußerung die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verurteilung nicht erfüllte. Damit ist das Verfahren endgültig abgeschlossen, da keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich sind.
Im Mittelpunkt des Falls stand ein Tweet der Bloggerin Anabel Schunke, in dem sie behauptete, „ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland und anderen Ländern schließe sich aus der zivilisierten Gesellschaft aus“. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, diese Aussage verstoße gegen Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs, der die Volksverhetzung unter Strafe stellt. Während das Amtsgericht Goslar Schunke zunächst verurteilt hatte, hob das Landgericht Braunschweig das Urteil im März 2025 auf.
Das Landgericht urteilte, dass die Äußerung zwar beleidigend und diskriminierend sei, jedoch keinen Angriff auf die Menschenwürde darstelle – eine Voraussetzung für eine Verurteilung nach diesem Gesetz. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Worte der Bloggerin, obwohl diffamierend, nicht das gleichberechtigte Existenzrecht der Gruppe in der Gesellschaft in Abrede stellten. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, doch das Oberlandesgericht wies diese zurück und bestätigte die vorherige Entscheidung. Zudem stellte das Berufungsgericht fest, dass eine Verurteilung wegen Beleidigung nicht möglich war, da die betroffenen Parteien keine notwendige Strafanzeige erstattet hatten. Nach deutschem Recht ist die Bewertung des Tatgerichts, ob eine Äußerung die Menschenwürde angreift, endgültig, sofern sie rechtlich fehlerfrei ist. Das Oberlandesgericht bestätigte, dass die Auslegung des Landgerichts diesem Standard entsprach, und beendete damit den Rechtsstreit.
Mit dem endgültigen Urteil bleibt Schunke straffrei. Die Entscheidung unterstreicht die rechtliche Trennung zwischen beleidigender Rede und solchem Verhalten, das schwerwiegend genug ist, um als Volksverhetzung zu gelten. Der Fall ist damit abgeschlossen, weitere juristische Schritte sind ausgeschlossen.

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