Lederindustrie verliert Rechtsstreit

Lederindustrie verliert Rechtsstreit
Lederindustrie verliert Rechtsstreit
Ankündigung: Nach einer Klage des Verbands der Deutschen Lederindustrie (VDL) gegen den veganen Taschenhersteller Nuuwai wegen der Verwendung der Begriffe „Apfelleder“ und „veganes Leder“ hat das Landgericht Hannover heute ein Urteil gefällt: Entgegen der Auffassung des VDL seien die Bezeichnungen weder irreführend noch wettbewerbswidrig. Die vorsitzende Richterin stellte in der mündlichen Verhandlung klar, dass keine Verwechslungsgefahr mit tierischem Leder bestehe, ...
Veröffentlichungsdatum: 10. September 2019, 16:27 Uhr MESZ
Schlagwörter: Industrie, Finanzen, Einzelhandel
Artikel: Ein deutsches Gericht hat zugunsten von Herstellern veganen Leders entschieden, nachdem die traditionelle Lederindustrie rechtlich gegen sie vorgegangen war. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob Begriffe wie „Apfelleder“ und „veganes Leder“ Verbraucher in die Irre führen. Das Urteil markiert einen Wandel in der Kennzeichnung pflanzlicher und synthetischer Materialien auf dem Markt.
Der Verband der Deutschen Lederindustrie (VDL) hatte den veganen Taschenhersteller Nuuwai verklagt, weil dieser die Formulierungen „Apfelleder“ und „veganes Leder“ nutzt. Der Verband argumentierte, diese Bezeichnungen könnten Käufer dazu verleiten, anzunehmen, es handele sich um echtes Leder. Das Landgericht Hannover wies die Klage jedoch ab und fand keine Hinweise auf Täuschung oder unlauteren Wettbewerb.
In der Begründung verwies das Gericht auch auf das „PETA-Approved Vegan“-Siegel von Nuuwai, das die Unterscheidung zwischen tierischen und synthetischen Materialien unterstreicht. Die Tierrechtsorganisation PETA, die sich gegen die Ausbeutung von Tieren einsetzt, begrüßte das Urteil. Sie setzt sich seit Langem für eine größere Anerkennung grausamkeitsfreier Alternativen ein und hatte sogar Verlage von Wörterbüchern aufgefordert, ihre Definitionen anzupassen. Nach dem Gerichtsurteil aktualisierte der Duden seine Online-Einträge zum Begriff „Leder“ und nahm nun auch pflanzliche und synthetische Varianten auf. Diese Änderung spiegelt den wachsenden Markt für veganes Leder wider, dessen Volumen Analysten bis 2025 auf über 85 Milliarden US-Dollar schätzen. Die Branche expandiert vor dem Hintergrund zunehmender Bedenken hinsichtlich der Umwelt- und Ethikfolgen der herkömmlichen Lederproduktion, darunter giftige Chemikalienbelastung und Tierschutzprobleme. Im konkreten Fall wurde kein bestimmtes Unternehmen genannt, das Produkte unter den umstrittenen Bezeichnungen vertrieben hätte. Das Urteil schafft jedoch einen Präzedenzfall dafür, wie ähnliche Materialien künftig beworben werden dürfen.
Die Entscheidung beseitigt rechtliche Unsicherheiten für Marken, die Begriffe wie „veganes Leder“ oder „Apfelleder“ verwenden. Gleichzeitig entspricht sie der wachsenden Nachfrage der Verbraucher nach nachhaltigen und tierleidfreien Alternativen. Angesichts des expandierenden Marktes für pflanzliche Materialien könnte das Urteil weitere Unternehmen ermutigen, ähnliche Kennzeichnungsmethoden zu übernehmen.

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