Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen gemeinsame Leitlinien zur Unterhaltsberechnung ein

Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen gemeinsame Leitlinien zur Unterhaltsberechnung ein
Familiengerichte in Niedersachsen haben aktualisierte Richtlinien für die Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhalt eingeführt. Die neuen Regelungen, die als Niedersächsische Leitlinien bezeichnet werden, wurden von einer Arbeitsgruppe der Oberlandesgerichte in Braunschweig, Celle und Oldenburg überarbeitet. Ziel ist es, mehr Einheitlichkeit in den gerichtlichen Entscheidungen der Region zu schaffen.
Die Leitlinien wurden inhaltlich abgestimmt und redaktionell überarbeitet von einer Fachgruppe für Familienrecht am Oberlandesgericht Oldenburg. Obwohl sie einen Rahmen vorgeben, sind sie rechtlich nicht bindend – die Familiengerichte müssen weiterhin jeden Fall individuell prüfen.
Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Erhöhung des gesetzlichen Mindestunterhalts für Kinder. Je nach Alter des Kindes steigen die Zahlungen um bis zu 3,50 Euro pro Monat. Die geschützten Einkommensgrenzen für Unterhaltspflichtige bleiben jedoch unverändert. Ein erwerbstätiger Elternteil, der den Mindestunterhalt zahlt, muss weiterhin mindestens 1.450 Euro monatlich für den eigenen Lebensunterhalt behalten. Die aktualisierten Leitlinien sind nun auf den Websites der Gerichte abrufbar und gelten für das kommende Jahr, um die Berechnung von Unterhaltsleistungen in Niedersachsen zu vereinheitlichen.
Die neuen Niedersächsischen Leitlinien bieten klarere Vorgaben für Unterhaltsfälle, lassen den Gerichten aber weiterhin Spielraum für eigene Entscheidungen. Sie dienen als Referenz, während die Richter weiterhin individuelle Bewertungen vornehmen. Die Änderungen treten sofort für den Zeitraum 2024/25 in Kraft.

Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen gemeinsame Leitlinien zur Unterhaltsberechnung ein
Die Familiensenate der Oberlandesgerichte in Braunschweig, Celle und Oldenburg haben erstmals gemeinsame Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts veröffentlicht.

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